Hier findet ihr ein Zeitraffer der 12h Bilder von unserem Platz,
pro Tag ein Bild. 

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Datenschutz:

Unsere Webcam dient der Einbruchs- und Vandalismusprävention auf unserem Vereinsgelände. 

Gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO ist die Videoüberwachung als Datenverarbeitung dann zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die entgegenstehenden Interessen der betroffenen Personen oder Grundrechte und Grundfreiheiten dem nicht überwiegen.
Eine Videoüberwachung des eigenen Grundstücks ist grundsätzlich zulässig. Diese Maßnahme ist von der Wahrnehmung des Hausrechts gedeckt, welches als ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO anzusehen ist.