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Am 07. April 2017 ist die vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) novellierte Luftverkehrsordnung (LuftVO) in Kraft getreten.

Damit sind wir gezwungen gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO unsere Flugordnung für die MSG Keltern mit Gültigkeit ab 1.10.2017 mit folgenden Regeln anzupassen.

 

Ab dem 1.10.2017 gelten für Piloten auf unserem Fluggelände folgende Regeln:

  1. Jeder Pilot muss einen Kenntnisnachweis entsprechend der Luftverkehrsordnung (LuftVO) vorweisen.

  2. Modelle mit mehr als 250gr Startgewicht müssen mit einer Plakette aus feuerfestem Material, mit Name und Adresse des Besitzers an gut sichtbarer Stelle, fest verbunden mit dem Modell ausgerüstet werden.

Unsere neue Flugordnung kann in unserem Downloadbereich (click) als PDF runtergeladen werden.

Hier nochmals die Übersicht des Bundesministeriums.

flyer die neue drohnen verordnung1

flyer die neue drohnen verordnung2

Als PDF Download hier clicken.